Abrechnung
Gesetzliche Krankenkassen:
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die
Kosten für Heilpraktiker leider nicht, auch wenn diese die gleichen
Verfahren anwenden wie approbierte Psychotherapeuten.
Private Krankenkassen:
Privat Versicherte oder
gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung haben evtl. Anspruch auf
Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Vorteile als Selbstzahler einer Beratung / Therapie:
- Schnelle unbürokratische Hilfe im Krisenfall
- Absolute Flexibilität bezüglich der Frequenz, Dauer und des Vorgehens
- Hohe Motivation des Klienten zur Mitarbeit um die Kosten im Rahmen zu halten
- Keine Information an Dritte.
- Die Kosten können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Steuerberater.
Honorar gültig ab 1. Januar 2023
Eine Therapieeinheit dauert 60 bis 90 Minuten und wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet.
60 Minuten / 75,- €
75 Minuten / 90,- €
90 Minuten / 110,- €
Ich bitte Sie das Honorar am Ende der Sitzung bar zu bezahlen. Sie erhalten eine Quittung oder auf Anfrage eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für Ihre private Krankenkasse oder Ihre Zusatzversicherung.
Telefonische Beratungen
Für eine telefonische Beratung bitte ich Sie um Voranmeldung per Telefon oder Email. Hier sind auch kürzere Beratungszeiten möglich.